MKA-MAKLERBÜRO
  Kurt Acksteiner
  Am Schanzkorb 29
  06179 Teutschenthal OS Zscherben

Grundstücksservice bundesweit
Vermittlung von individuell geplanten Fertigteil- und Massivhäusern
Bauleistungsvermittlung
Vermietservice für private und gewerbliche Nutzer
Vermittlung von Versicherungen für Privat und Gewerbe sowie Bausparverträgen

Steuernummer: 111/200/01762
Erlaubnis gemäß § 34c GewO erteilt durch:
Verwaltungsgemeinschft "Würde/Salza"
Ordnungsamt SG Gewerbe
06179 Teutschenthal

 

1. Die Maklerfirma MKA Maklerbüro Kurt Acksteiner, Am Schanzkorb 29, 06179
Zscherben erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten
eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger
gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %):

a. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5 % vom
Kaufpreis,

b. bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen
Geschäften 2 Monatspreise; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden
Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit
Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom
Objektabnehmer an MKA zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen
Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.


2. Die Provision ist mit Abschluß des Hauptvertrages verdient und zur
Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch
6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

3. MKA darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig
werden.

4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch MKA erteilten
Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach
schriftlicher Zustimmung durch MKA gestattet. Andernfalls haftet er -
unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des
Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.

5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies
unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt,
schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese
Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des MKA.

6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er
verpflichtet, MKA unverzüglich schriftlich zu informieren.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MKA unverzüglich schriftlich über den
Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu
übersenden.

8. Schadensersatzansprüche gegen MKA sind ausgeschlossen, sofern sie nicht
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die
Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre
und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

Angaben in Expose's, Prospekten, Beschreibungen u.ä. beruhen ausschließlich
auf den der MKA vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird
keinerlei Haftung übernommen.

9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind
schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der
Schriftform.

10. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Halle/Saale Erfüllungsort und
Gerichtsstand.